Miet- und WEG-Recht

Rechtsanwältin Madlen Weber ist spezialisiert auf das Miet- und WEG-Recht und berät Sie individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Der Begriff des Mietrechts ist weit gefasst. Er beinhaltet nicht nur die Rechtsverhältnisse zwischen Vermieter und Mieter mit all den typischen Streitpunkten, sondern – im weiteren Sinn – z.B. auch Rechtsverhältnisse zwischen Mietern in Mehrfamilienhäusern. Unsere Beratung, sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, deckt den gesamten Leistungskatalog der Fachanwaltsordnung zu dem Bereich „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ ab.

Sie als Mieter und Vermieter, Pächter und Verpächter, Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen sowie Grundstückseigentümer profitieren dabei von Madlen Webers langjähriger Erfahrung als Rechtsanwältin im Miet- und WEG-Recht. Sie vertritt Sie in allen Angelegenheiten rund um Wohnungen, Häuser und gewerbliche Immobilien. Auch für Liegenschaftsverwaltungen wird sie tätig und vertritt Ihre Interessen bei WEG-Versammlungen.

Weitere Beratungsschwerpunkte sind:

  • Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht (z.B. Gestaltung, Entwurf und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen)
  • Kündigung und Folgen der Beendigung von Mietverhältnissen (z.B. Eigenbedarfskündigung)
  • Mietminderung und Wohnungsmängel
  • Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung (z.B. Beratung, Erstellen, Prüfen und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen)
  • Vertragsgestaltung und Beratung zu Sanierung, Renovierung und wirtschaftlichen Verwertung von Mietobjekten
  • Rechtsverhältnisse in Wohnungseigentumsgemeinschaften, bei Störungen zwischen Wohnungseigentümern oder zwischen Eigentümer und Hausverwaltung
  • Nachbarrecht, Überhang, Überbau und sonstige negative Einwirkungen des Nachbarn